Disclaimer:
Hierdurch mache ich nochmals deutlich, dass dieser Hinweis keine Beratung ist, sondern dieser Hinweis dient lediglich zur Information über neue, veränderte Gesetze in Ungarn !
Also immer darauf achten, die neuen Gesetze in Ungarn, auch beim Immobilienkauf nicht zu verletzen.
Ab dem 15.Januar 2025 ist in Ungarn ein neues Grundbuchsystem eingeführt worden.
Es wurde digitalisiert und wer bislang, bei einem Immobilienkauf, zu einem Anwalt ging, um den Kaufvertrag, sei es Verkäufer oder Käufer gewesen, schließt seinen Immobilienkauf / Verkauf jetzt dort digital ab.
Die Grundbuchämter in Ungarn stellten schon ab dem 15.Januar 2025 den Zugang zum digitalen Grundbuch her und dort werden dann jegliche grundbuchlichen Veränderungen durch die Anwärter, also die Grundstücksdaten, die Daten des Käufer und Verkäufer eingetragen.
Das Gerücht, dass ausländische Bürger in Ungarn keine Immobilien mehr kaufen dürfen, das ist also nichts weiter, als ein dummes Gerücht !
Bislang war es ja so, dass wenn man in Ungarn eine Immobilie gekauft oder verkauft hat, musste man zu einem Rechtsanwalt, um dort den Kaufvertrag zu unterschreiben.
Der Anwalt oder auch die Anwältin hat nach Unterzeichnung des Kaufvertrages, den Kaufvertrag und die dortigen Veränderungen in das Grundbuchamt gebracht, um dort dann alle neuen Daten eintragen zu lassen, so dass die entsprechenden Regelungen aus diesem Kaufvertrag dort in das Grundbuch eingetragen worden sind.
Ab dem 15.Januar 2025 gibt es jetzt die Möglichkeit, die grundbuchlichen Veränderungen auf elektronischem Weg durchzuführen.
Zunächst ist diese neue Praxis als Testlauf anzusehen und es ist damit zu rechnen, dass ab etwa Mai oder Juni 2025 diese neue, fortschrittliche Regelung der Praxis, eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen Pflicht in Ungarn wird.
In der Praxis ist es also nun so, dass die Anwälte den Zugriff auf das elektronische Grundbuch erhalten haben.
Somit wird also vom Anwalt der unterschriebene Kaufvertrag oder alle anderweitigen grundbuchlichen Veränderungen digital in das Grundbuch eingetragen.
Dadurch werden natürlich alle Rechte die Verkäufer und Käufer bei dieser Veränderung haben, in das Grundbuch eingetragen.
Dazu gehört zum Beispiel auch ein Nießbrauchrecht, sollte es vorhanden sein, genau so, wie zum weiteren Beispiel, Geh-Fahr und Leitungsrecht, Strom Wasser Gas und somit grundsätzlich alles was das Grundstück und die Rechte daran betrifft, in das Grundbuch, jetzt auf elektronischem Weg eingetragen werden.
Mein Hinweis zu dieser neuen Regelung ist, dass man sich einen wirklich versierten, gewissenhaften Anwalt in Ungarn nimmt der sich bereits mit den Aufgaben der elektronischen Grundbucheintragungen eingehend befasst hat, so dass keine Fehler entstehen, um spätere Rechtsstreitigkeiten, welche durch eine unkorrekte Eintragung in das Grundbuch entstehen können ausgeschlossen werden.
Gerichtsstreitereien sind auch in Ungarn ein „ teurer Spaß „ auf den man getrost verzichten kann, wenn man den Richtigen Anwalt gewählt hat !
In der Übergangsphase bis zur Pflichteintragung auf elektronischem Weg, ab etwa Mai / Juni 2025 kann man noch immer die komplette Abwicklung per Papierkaufvertrag durchführen.
Es wird damit gerechnet, dass also ab etwa Mai oder Juni 2025 ein Kauf oder Verkauf von Immobilien nur noch auf elektronischem Weg durchführbar ist.
Fazit: Niemand braucht sich Sorgen beim Kauf einer Immobilie in Ungarn machen. Man muß nur darauf achten, den richtigen Anwalt zu kennen und seine Dienste dann auch in Anspruch zu nehmen.
Nochmal:
Dieser Hinweis ist keine Beratung, sondern dient lediglich zur Information über neue Gesetze in Ungarn.
Natürlich ist es nicht ausgeschlossen, dass ich durch meine häufigen Besuche in Ungarn meine Kontakte dort längst erweitert habe und auch die zu einem Immobilienkauf richtigen Anwälte kennengelernt habe.
Also Augen auf, Verstand einschalten beim Immobilienkauf.
Das gilt allgemein und nicht nur für Ungarn !
Johannes.
Meine Webseite: www.the-visitor.de